Die “Gnade der Beteiligung“!
Überall in Deutschland wird seit einigen Jahren die “Gnade der Beteiligung“ gewährt. Erteilt wird diese Gnade an Überlebende der Verbrechen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Erteilt von den Vertretern der Täterorganisationen, von Mittäter:innen, von bereits in den Stand der Gnade erhobenen Überlebenden und den Fachexpert:innen. Sie befinden darüber, wem diese Gnade zuteil wird, welche der Überlebenden der Verbrechen sexuelle Gewalt sich dieser Gnade als würdig erweisen.
Ihnen wird die Macht überlassen, die „Gnade der Beteiligung“ nach Gutdünken zu gewähren. Ohne eine Offenlegung der – wenn überhaupt vorhandenen – Kriterien ihrer Auswahl.
Alle Betroffenenbeiräte, sei es in der UBSKM, in den Täterorganisationen Sport, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kinder- und Jugendhilfe und anderen, sie alle befinden sich bereits im Stand der “Gnade der Beteiligung“.
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