Das #Betreuungsgeld und Frauen, die im „Sprung“ hängen bleiben!

Heute verkündet: Das Betreuungsgeld entspricht also doch nicht der Verfassung! Als das Betreuungsgeld 2014 ein Jahr alt wurde, drehten sich die Diskussionen einfach weiter im immer gleichen Kreis. Diese Diskussion wird auch die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht ändern. Die Befürworter bejubeln und verteidigen es als den Garant einer vermeintlich „echten“ Wahlfreiheit für Frauen, ihr Kind zu Hause zu betreuen, statt es in einer Kita betreuen zu lassen. Sie sind davon überzeugt, dass der Staat dem patriarchalischen Denken von der Frau, deren „wahre“ und „natürliche“ Bestimmung  im Mutter- und Hausfrauendasein liegt, durch ein finanzielles Geschenk entsprechen muss. Die Gegner des Betreuungsgeldes sehen in der sog. „Herdprämie“ den Untergang der Bildung für die von ihnen so genannten „bildungsfernen“ Schichten, besonders der Familien mit Migrationshintergrund und die staatlich begünstigte Benachteiligung von Frauen.

Die Zahlen: 455.321 Bezieher des Betreuungsgeldes (Stand 1. Quartal 2015, Stat. Bundesamt), knapp  662.000 in Kitas betreute Kinder unter drei Jahren (Stand 01.03.2014, Stat. Bundesamt). Der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige lag 2014 bundesweit bei rund 780.000 Plätzen.

In der öffentlichen Diskussion um das Betreuungsgeld ging im letzten Jahr leider die viel wichtigere Veröffentlichung der Datenerhebung des statistischen Bundesamtes  „Auf dem Weg zur Gleichstellung? Bildung, Arbeit und Soziales – Unterschiede zwischen Frauen und Männern“ (30.07.2014) gänzlich  unter. Dessen Präsident Roderich Egeler benannte den kritischen Punkt: „Besonders die Familiengründung beziehungsweise die Kinderbetreuung beeinflusst die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Nur ein Drittel der Mütter mit einem Kind unter 3 Jahren ist 2012 aktiv erwerbstätig, Väter sind es dagegen zu über 80%. Kindererziehung wird mehrheitlich von Frauen übernommen.“

Das ist der problematische Punkt der ganzen Diskussion um das Betreuungsgeld: Frauen bleiben nach wie vor zu Hause und betreuen und erziehen die gemeinsamen Kinder. Sie sind doch nicht „auf dem Sprung“, wie es die BRIGITTE-Studie 2008 noch feststellte.  Und Männer gehen weiterhin außerhalb der Familie einer Erwerbstätigkeit nach. Es hat sich noch nicht genug verändert, die Konsequenzen zeigt der o.g. Bericht deutlich auf:

  • Frauen stecken während und nach der Familienphase in der Teilzeitfalle (45% aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, dagegen nur 9% aller erwerbstätigen Männer)
  • Frauen verdienen im Durchschnitt 22% weniger als Männer
  • Frauen fehlen in allen Wirtschaftsbereichen als Führungkräfte
  • die Mehrheit der Alleinerziehenden sind Frauen, sie und ihre Kinder sind häufig von Armut betroffen (1,4 Mio. Frauen von 1,6 Mio. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern)
  • Frauen sind aufgrund ihrer lückenhaften oder fehlenden Erwerbsbiografie wesentlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer (24,7 % der alleinlebenden Frauen – 44,2 % der Frauen ab 65 Jahren, 15,9 % der alleinlebenden Männer – 18,8 % der Männer ab 65 Jahren)

Bereits im März 2010 forderte die Frauen Union der CDU Deutschlands in ihrem Beschluss zum Betreuungsgeld „Wahlfreiheit verwirklichen – Erziehungsleistung anerkennen – Bildungschancen ermöglichen“, die Nachhaltigkeit dieser Subvention des Staates. Der Beschluss verwies auf die o.g. Fakten, die bereits 2010 erkennbar waren. Leider wurde dieser Antrag in der CDU/CSU und in der Öffentlichkeit nicht wirklich wahrgenommen. Dabei legte er den Finger auf die Wunder. Das Betreuungsgeld ist eine staatliche Subvention ohne Nachhaltigkeit, weder für die Subventionierten noch für den Staat selbst.

Frauen sind heute genauso gut ausgebildet, wie Männer, sie schließen häufiger mit der allgemeinen Hochschulreife ihren Schulweg ab und stellen die Hälfte der Hochschulabsoventen. Und dennoch versickert diese gut ausgebildeten Frauengeneration anschließend genau wie ihre Mütter in Familienarbeit und anschließender Teilzeitarbeit, ohne Aussicht auf eine berufliche Karriere, angemssene Bezahlung, eine ausreichende Altersabsicherung. Finanzielle Geschenke des Staates ohne Nachhaltigkeit weisen hier nicht den richtigen Weg. Nehmen wir das Elterngeld: Nach o.g. Bericht des Statistischen Bundesamtes beziehen Väter immer häufiger, aber auch immer kürzer Elterngeld und wenn, dann auch nur die „Partnermonate“ – 29% der Väter im Durchschnitt 3,2 Monate. Dagegen nehmen 96% der Mütter im Durchschnitt 11,7 Monate das Elterngeld in Anspruch. Das Betreuungsgeld wird sogar zu 95% von Frauen bezogen. Ob das neue Elterngeld plus hier der richtige Weg ist, bleibt fraglich! Verführt es nicht auch die jungen Familien dazu, mit staatlicher Unterstützung den jetzigen Zustand nur noch weiter zu festigen? Reichen die vier Partnermonate, die ein junger Vater nehmen soll, wirklich, damit die jungen Mütter  aus der Teilzeitfalle kommen? Teilen die Eltern sich dadurch wirklich gleichberechtigt Familien- und Berufsarbeit?

Die entscheidende Frage bleibt: Warum steigen diese jungen Frauen aus und lassen den beruflichen Zug ohne sie abfahren, mitsamt dem Recht auf Selbstverwirklichung im Beruf, Karrierechancen, Altersabsicherung? Warum bleiben sie am Bahnsteig der Teilzeitarbeit, unter ihren Möglichkeiten und mit der Aussicht auf Altersarmut stehen? Und was ist eigentlich mit den jungen Männern, die heute mehrheitlich von ihren Partnerinnen erwarten, dass sie  erwerbstätig sind, gut verdienen und somit finanziell unabhängig sind, aber die dennoch die Hauptlast bei der Betreuung der Kinder ihren Frauen überlassen, wie das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in seiner Veröffentlichung (09/2013): „Lebensentwürfe heute. Wie junge Frauen und Männer leben wollen. Kommentierte Ergebnisse der Befragung 2012“ u.a. aufzeigte.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Existenzsicherung in der Gegenwart und auch für die Zukunft von der eigenen Erwerbstätigkeit abhängt. Das mag gefallen oder nicht, ist aber so und gilt für beide Geschlechter, auch dann, wenn Frauen die nachfolgende Generation zu Hause betreuen und erziehen. Der Staat greift normalerweise nur da existenzsichernd ein, wo jemand aus eigener Kraft dazu nicht mehr in der Lage ist. Und die gut ausgebildete Frauengeneration ist ja in der Lage, aus eigener Kraft ihre Existenz zu sichern und für die Existenzsicherung im Alter vorzusorgen. Gleichzeitig leben wir aber in einer Gesellschaft, in der „Muttersein“ immer noch häufig als wichtigste, oft auch einzige weibliche Rolle gilt, dagegen „Vatersein“ eher als Freizeitbeschäftigung. Einer Gesellschaft, in der auch noch 2015 durch Medien und Werbung, durch Erziehende, Betreuende, Unterrichtende Mädchen und Jungen genau dieses Frauen- und Männerbild vorgelebt und beigebracht wird. Wir sind eben nicht sich gänzlich frei entscheidende Wesen, sondern immer auch gebunden an unsere Erziehung, unsere Sozialisation, unser Rollenlernen und die erfahrene Wertvermittlung. Und diese wurden und werden heute immer noch in den ersten Lebensjahren eines Kindes fast ausschließlich von „anwesenden“ Frauen/ Müttern und „abwesenden“ Männern/ Vätern geleistet. Das gilt es zu ändern! Und wir können es, da wir als vernunftbegabte Wesen unser gewordenes Dasein reflektieren und deshalb auch verändern können!

Darüber müssen Männer und Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dringend diskutieren und Lösungen entwickeln. Dabei gilt es, Erwerbstätigkeit – von der Ausbildung bis zur Rente – und Familienarbeit – von der Kinderbetreuung bis zur Pflege – als sich ergänzende, sich unterstützende, sich abwechselnde, gleichwertige Phasen im Leben zu verstehen und entsprechend gleich zu bewerten. Und dies unabhängig vom Geschlecht und den damit verbundenen Rollenzuweisungen. Damit nicht noch eine Generation von Frauen das gleiche Schicksal ereilt, wie ihre Mütter! Und eine weitere Generation von Männern das ihrer Väter!

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